Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft
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Masterstudiengang Philosophie (120 ECTS-Punkte)

Kenndaten

StichwortDetails
Studienbeginn (1. Fachsemester) nur zum Wintersemester möglich
Studiensprache(n) deutsch, einige Wahlveranstaltungen werden auch auf englisch angeboten. Latein- oder Altgriechischkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Sprachanforderungen (im Fall von internationalen Studierenden) siehe Infoseite des Referates für internationale Angelegenheiten
Kosten bis auf den allgemeinen Verwaltungsbeitrag: keine
Abschluss Master of Arts (M.A.)
Regelstudienzeit 4 Semester
Zulassungsbeschränkung (NC) keine (auch nicht geplant)
Immatrikulationsvoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten (1. Fachsemester) und Verläufe des Eignungsverfahrens siehe unten
Angestrebter Quereinstieg von deutschen Bildungsinländer*innen in ein höheres Fachsemester unter Anrechnung von Leistungen (Ortswechsler*innen...) Bitte wenden Sie sich deswegen spätestens bis Ende August (angestrebter Quereinstieg zum WiSe) bzw. bis Mitte Februar (angestrebter Quereinstieg zum SoSe) direkt an Herrn Dr. Wyrwich
Akkreditierung / Zertifizierung des Studiengangs im Jahr 2019 auflagenfrei durch die Akkreditierungsagentur ACQUIN erfolgt

Überblick zu Gegenständen und Zielen

Die Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet seit dem Wintersemester 2012/13 einen konsekutiven, forschungsorientierten Masterstudiengang Philosophie im Umfang von vier Semestern (120 ECTS-Punkten) an. Das Masterprogramm ist dadurch gekennzeichnet, dass es den Teilnehmer:innen breite inhaltliche Wahl- und Spezialisierungsmöglichkeiten bietet. So können die Studierenden auch in Abhängigkeit von vorher erworbenen Kenntnissen für sie einschlägige Masterkurse und Vorlesungen, in die oftmals aktuelle Forschungsergebnisse der einzelnen Lehreinheiten einfließen, regelmäßig aus folgenden Bereichen wählen:

  • Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie, Logik, Metaphysik und Ontologie, Naturphilosophie, Neurophilosophie, Philosophie des Geistes, Sprachphilosophie und Wissenschaftstheorie
  • Praktische Philosophie: Ethik, Handlungs- und Rationalitätstheorie, Politische Philosophie, Sozial- und Wirtschaftsphilosophie
  • Geschichte der Philosophie: Antike Philosophie (v. a. Platon und Aristoteles), Philosophie des Mittelalters und der Renaissance, Philosophie der Neuzeit, Klassische deutsche Philosophie (v. a. Kant, Fichte, Schelling und Hegel), Philosophie des 19. und 20. Jahrhunderts
  • Weitere Gebiete der Philosophie: Ästhetik, Geschichtsphilosophie und Religionsphilosophie

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Die Fakultät 10 der LMU, die eine der traditionsreichsten und größten philosophischen Fakultäten im gesamten deutschsprachigen Raum ist, eröffnet den Masterstudierenden so auch die Möglichkeit, im Rahmen der eigenen Profilbildung spezifische Verknüpfungen zwischen einzelnen Bereichen herzustellen, also beispielsweise eine forschungsgestützte Spezialkompetenz im Feld "Ethik & Antike Philosophie" oder "Sprachphilosophie & Klassische deutsche Philosophie" oder "Zeitgenössische Logik/Wissenschaftstheorie & Sozial- und Wirtschaftsphilosophie" auszubilden. Die Studierenden können sich aber im Zuge der Veranstaltungsbelegung und Forschungsarbeit auch auf ein Gebiet (etwa auf die Praktische Philosophie oder auf ein Teilgebiet der Theoretischen Philosophie) konzentrieren. Im Rahmen eines umfangreichen Wahlbereichs können überdies – je nach eigenen philosophischen Präferenzen – gezielt Brücken zu anderen Disziplinen geschlagen werden.

 Doktorhut→ Hier finden Sie einige Zitate und Stimmen von unseren Absolventinnen und Absolventen zu dem gesamten Studiengang.

Module, Prüfungs- und Studienordnung und Lehrveranstaltungen

Immatrikulationsvoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten und Verläufe des Eignungsverfahrens

Grundvoraussetzungen für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Philosophie sind der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang sowie die Teilnahme an einem Eignungsverfahren. Die nächste Bewerbungsmöglichkeit besteht zum Wintersemester 2024/25, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2024 (zum Sommersemester ist kein Studienbeginn im 1. Fachsemester möglich). Folgende Unterlagen müssen beim Fach Philosophie/der Fakultät 10 eingereicht werden:

  1. Tabellarischer Lebenslauf (u. a. mit Angaben zum Geburtsdatum, zum Geburtsort sowie zur aktuellen Postanschrift)
  2. Kopie des Abschlusszeugnisses (bei ausländischen Zeugnissen, soweit nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst, zusammen mit amtlich beglaubigter Übersetzung!); sofern das Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt und nachgereicht werden muss, ist ein vom zuständigen Prüfungsamt validiertes Transcript of Records im Umfang von mindestens 150 ECTS-Punkten vorzulegen, das sich aus allen im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen zusammensetzt (bei LMU-Studierenden genügt die Einsendung des bzw. der unbeglaubigten LSF-Notenspiegel!).
  3. Zusätzlich:
    • 3a. Hausarbeit oder Essay aus dem vorangegangenen Philosophie-Haupt- oder Nebenfachstudium (mindestens 10.000 Zeichen und in deutscher Sprache abgefasst), die bzw. der nachweislich mindestens als "ausreichend" (4,0) bewertet wurde, oder
    • 3b. Aufsatz (max. 15.000 Zeichen und in deutscher Sprache abgefasst) zu einem der folgenden Themen mit angehängter Versicherung über die selbständige Abfassung.

Alle Dokumente können in elektronischer Form - per E-Mail an: master.philosophie@lrz.uni-muenchen.de - eingereicht werden. Bitte versenden Sie in dem Fall nur pdf.-files im Anhang (Gesamtgröße der Anhänge: maximal 5 MB)! Die Einsendung per E-Mail ist erwünschter. Ansonsten können die Unterlagen auch per Post an die:

Ludwig-Maximilians-Universität
Fakultät 10 (Hauspost-F. 39)
z. Hd. Herrn Dr. Thomas Wyrwich
Geschwister-Scholl-Platz 1
D-80539 München

geschickt werden.

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Mögliche Verläufe des Eignungsverfahrens

  1. Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Unterlagen sich ergibt, dass sie ein Erststudium erfolgreich abgeschlossen haben (bzw. in Kürze abschließen werden) sowie bereits mindestens 60 ECTS-Punkte im Fach Philosophie erbracht haben, und die eine Schriftprobe gemäß 3a. eingereicht haben, gelten sofort als geeignet für den Masterstudiengang Philosophie und erhalten einen fachlichen Eignungs- bzw. Zulassungsbescheid. In diesem Fall wird die eingereichte Schriftprobe nicht noch einmal bewertet bzw. einer nochmaligen Beurteilung unterzogen.
  2. In allen anderen Fällen werden die Bewerbungsunterlagen und die etwaigen fachphilosophischen Vorkenntnisse näher in Augenschein genommen. Im Zuge dessen wird die eingereichte Schriftprobe (Hausarbeit/Essay oder Aufsatz) von einem Mitglied der Auswahlkommission nach den Anforderungen gemäß § 1 Satz 3 der Eignungssatzung geprüft. Die Prüfung kann zu folgenden Ergebnissen führen:

    2a) Wird die Schriftprobe ohne Einschränkung mit „geeignet“ bewertet, gilt die Bewerberin oder der Bewerber als geeignet für den Masterstudiengang und erhält einen fachlichen Eignungs- bzw. Zulassungsbescheid.

    2b) Wird die Schriftprobe mit „vielleicht geeignet“ bewertet, erfolgt eine Einladung zu einem mündlichen Auswahlgespräch. Das Gespräch soll u. a. dazu dienen, mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber gemeinsam auszuloten, ob ein Masterstudium der Philosophie (und nicht etwa ein Bachelorstudium) für sie oder ihn "das Richtige" ist. Der Ausgang des Gesprächs entscheidet über die fachliche Eignung.

    2c) Wird die Schriftprobe mit „nicht geeignet“ bewertet, ist dieser durch ein weiteres Mitglied der Auswahlkommission zu bewerten; lautet auch die zweite Bewertung auf „nicht geeignet“, kann keine Eignung für den Masterstudiengang Philosophie festgestellt werden.

Die amtliche Kodifizierung des Verfahrens finden Sie in der Satzung über das Eignungsverfahren, geändert durch Satzung vom 18.05.2018 und Satzung vom 16.05.2023.

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Internationale Bewerber/innen

Internationale Bewerberinnen und Bewerber (= keine deutschen Staatsbürger/innen und keine Bildungsinländer/innen) müssen zusätzlich und unabhängig von der Bewerbung bei der Fakultät muss spätestens bis zum 15. Juli (2024) einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der LMU beim Referat für internationale Angelegenheiten stellen. - Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht für internationale Studierende, die ihr Erststudium bereits an der LMU betreiben und abschließen; von der genannten Verpflichtung ausgenommen sind auch internationale Bewerberinnen und Bewerber, die schon ein grundständiges, deutschsprachiges Studium an einer anderen deutschen Universität erfolgreich absolviert haben. Die beiden zuletzt genannten Studierenden-Gruppen können sich dann ggf. mit einem Master-Eignungsbescheid direkt an die Studentenkanzlei der LMU wenden, um die Immatrikulation zu beantragen.

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Kontakt / Ansprechpartner bei Fragen

Dr. Thomas Wyrwich
Studienberater und Studiengangskoordinator im Fach Philosophie / Fak. 10

E-Mail: thomas.wyrwich@lrz.uni-muenchen.de
Tel. +49-(0)89-2180-2099


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