WiSe 2021/22: Hinweise zu den Klausuren in den BA-Philosophie-Überblicksvorlesungen (Termine, Anmeldefristen etc.)
Klausur in der Vorlesung | Ersttermin | Raum | Dazugehörige LSF-Anmeldefrist (BA Phil. HF und NF) | Zweittermin (zugleich Nachschreibtermin) | Raum | Dazugehörige LSF-Anmeldefrist (BA Phil. HF und NF) | |
Logik I (Gratzl für Leitgeb) |
Mo, 14.02.2022, 12.00 (s.t.)-14.00 Uhr |
Audi-Max (A 030) im HGB | 17.01.-28.01.2022 | Mo, 21.03.2022, 12.00 (s.t.)-14.00 Uhr | Audi-Max (A 030) im HGB | 10.03.-17.03.2022 | |
Theoretische Philosophie I: Sprachphilosophie und Metaphysik (Buchheim) | Mi, 09.02.2022, 12.00 (s.t.)-14.00 Uhr |
M 218 im HGB | 17.01.-28.01.2022 | Mi, 02.03.2022, 12.00 (s.t.)-14.00 Uhr | M 218 im HGB | 21.02.-28.02.2022 | |
Praktische Philosophie II: Politische Philosophie (Rechenauer) | Di, 08.02.2022, 10.00 (s.t.)-12.00 Uhr |
M 118 im HGB (A-L) M 218 im HGB |
17.01.-28.01.2022 | Di, 15.03.2022, 10.00 (s.t.)-12.00 Uhr | B 101 im HGB | 04.03.-11.03.2022 | |
Geschichte der Philosophie II: Neuzeitliche Philosophie (Weiß) | Fr, 18.02.2022, 12.00 (s.t.) -14.00 Uhr |
Audi-Max (A 030) im HGB |
17.01.-28.01.2022 | Fr, 18.03.2022, 12.00 (s.t.)-14.00 Uhr | A 140 im HGB | 09.03.-16.03.2022 |
Legende und wichtige Hinweise:
- BA Phil. HF und NF = Bachelor-Haupt- und -Nebenfach Philosophie; HBG = Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1; s.t. = sine tempore, also exakt zur oben angegebenen Uhrzeit
- Alle Klausuren finden als lokale Präsenzprüfungen statt, soweit sich die globalen rechtlichen Rahmenvorgaben nicht noch (kurzfristig) dahingehend ändern, dass dies pandemiebedingt untersagt wird (im letzteren Fall würden die angemeldeten Prüflinge über eine Online-Alternative u. a. per E-Mail informiert werden). Die (gegenwärtigen) rechtlichen Rahmenvorgaben erlauben im Übrigen auch eine Abnahme von lokalen Präsenzprüfungen bei einer 7-Tages-Inzidenz in München, die den Wert 1000 überschreitet. Soweit sich die Rahmenvorgaben nicht ändern, wird auch keine Online-Alternative zu den BA-Präsenzklausuen in diesem Wintersemester angeboten.
- Bei allen Klausuren gilt für die Prüflinge allgemein 3G plus, d. h. zugelassen werden können nur geimpfte oder genesene Studierende oder solche, die einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Prüfungstermin nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Kosten für einen PCR-Test haben Prüflinge ggf. selbst zu tragen. Die Prüflinge müssen sowohl einen amtlichen Lichtbildausweis als auch einen entsprechenden G-Nachweis bei sich führen. -- Nachweislich vollständig geimpfte oder als genesen geltende Prüflinge müssen keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen!
- Es gelten im Übrigen alle allgemeinen Corona-Bedingungen der LMU, insbesondere (hier hervorgehoben): "Vom Betreten der Hochschule sind Personen ausgeschlossen, die Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen."
- Finden Sie sich bitte rechtzeitig und pünktlich zum angegebenen Klausurbeginn im angegebenen Hörsaal ein und halten Sie Abstand zu anderen Personen! Ggf. werden Ihr Ausweis und Ihr G-Nachweis schon am Eingang zum Hörsaal kontrolliert.
- Alle Klausuren finden in großen Hörsälen statt. Nach Kalkulation der Fakultät 10 sollte es möglich sein, dass zwischen den Klausurteilnehmer:innen ein Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.
- Während der gesamten Klausurzeit ist eine FFP 2-Maske zu tragen. Soweit dies von den Aufsichtspersonen zu Beginn der Prüfung gestattet wird und soweit ein Mindestabstand von 1,5 m nach allen Seiten sicher gewahrt ist, darf die Maske während der Klausur kurzzeitig - etwa zum Trinken oder 'Durchschnaufen' - abgesetzt werden. Besteht eine ärztliche/medizinische Ausnahmegenehmigung, die einen Prüfling von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP 2-Maske entbindet, so ist diese Genehmigung mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Studiengangskoordinator (thomas.wyrwich@lrz.uni-muenchen.de) per E-Mail einzureichen.
- Erinnert sei auch nochmals daran, dass das WiSe 2021/22 bezogen auf diese Klausuren nicht als verpflichtendes Prüfungsfachsemester zählt. Die Regel- und Maximalstudienzeit verlängert sich hier automatisch, sprich man kann die Klausuren auch ohne prüfungsrechtliche Einbußen und ohne BAföG-Einbußen erst ein Jahr später antreten.
- Die Fakultät 10 ist sich dessen bewusst, dass die Klausurteilnahme für Sie unter diesen Corona-Bedingungen mit zusätzlichen Belastungen verbunden ist. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Ihnen, dass Sie diese Belastungen auf sich nehmen, und bemühen uns zusammen mit Ihnen, das Beste aus der gegenwärtig weiterhin herausfordernden Situation zu machen.
Weitere Hinweise:
- Man kann sich aussuchen, welchen der beiden Termine (Erst- oder Zweittermin) man nutzen möchte. Weiß man bereits, dass man nur am Zweittermin mitschreiben möchte, so genügt die LSF-Anmeldung nur für den Zweittermin in der oben angegebenen zweiten Frist. Dessen ungeachtet wird grundsätzlich die Nutzung des 1. Klausurtermins sehr empfohlen!
- Besteht man am Ersttermin nicht (etwa wegen Nichtantritts) und möchte man die Klausur direkt am Zweittermin wiederholen, muss eine erneute LSF-Anmeldung in der oben genannten zweiten Frist erfolgen.
- Besteht man am Ersttermin die Klausur und möchte man seine Note verbessern, so ist dies laut Prüfungs- und Studienordnungen nur 'einmalig, zum nächsten regulären Termin', also am Ersttermin im WiSe 2022/23 möglich. Der Zweittermin kann grundsätzlich regulär nicht für einen Notenverbesserungsversuch genutzt werden. - Eine solche Notenverbesserungsmöglichkeit besteht nicht im BA-Hauptfach Philosophie von 2018 (in dem aber am Ende stattdessen eine Best-of-Regelung bei der Endnotenbildung greift).