Philosophie im Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich

Der Gemeinsame Geistes- und Sozialwissenschaftliche Profilbereich zielt darauf ab, in Masterstudiengängen an der LMU den interdisziplinären Studienanteil und die Möglichkeit der selbstständigen Schwerpunktsetzung zu stärken. Es beteiligen sich eine Vielzahl verschiedener Masterstudiengänge der LMU. Die Fächer speisen eigene Module und Lehrveranstaltungen in den Profilbereich ein und ermöglichen ihren Studierenden, auch das Lehrangebot anderer Fächer zu nutzen - nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung.

Wichtige Links zum Profilbereich

Zentrale Informationsseite zum Profilbereich (mit Informationen zu den Modulangeboten und Ansprechpartner der einzelnen Fächer, zum Modulhandbuch, zu FAQ usw.)
Prüfungs- und Studienordnung für den Profilbereich von 2012, gültig für Master(neu)immatrikulationen bis einschließlich zum SoSe 2020
Prüfungs- und Studienordnung für den Profilbereich von 2020, gültig für Master(neu)immatrikulationen ab dem WiSe 2020/21

Hinweise zum Profilbereichsangebot des Faches Philosophie

  • Es können - je nach Vorgabe der Prüfungs- und Studienordnung (PStO), die für den jeweiligen Masterstudiengang gilt - minimal 6 und maximal 30 ECTS-Punkte im Philosophie-Bereich erworben werden.
  • Die Philosophiemodule können dabei mit Modulen aus anderen Profilbereichsfächern kombiniert werden. Es können auch alle Profilbereichspunkte im Fach Philosophie erworben werden, soweit man sich nicht bereits durch entsprechende Prüfungsanmeldungen auf Profilbereichsmodule aus anderen Fächern festgelegt hat. Die Philosophie-Profilbereichsmodule können vom ersten bis zum siebten Masterfachsemester (in beliebiger Häufung) belegt werden. Beachten Sie aber, wann gemäß dem Studienplan bzw. der "Anlage 2" der Prüfungs- und Studienordnung für Ihren Masterstudiengang die Belegung von Profilbereichsmodulen empfohlen wird.
  • Im Einzelnen besteht im Philosophie-Bereich die Möglichkeit,
    • maximal zwei Masterseminare (WP Phil 1 und/oder WP Phil 3) und
    • maximal zwei Spezialvorlesungen (WP Phil 2 und/oder WP Phil 4) zu belegen.
    • In einer Spezialvorlesung Philosophie können durch ein erfolgreiches wissenschaftliches Protokoll (im Umfang von ca. 20.000 Zeichen; Bewertungsart: bestanden/nicht bestanden) 6 ECTS-Punkte und in einem Masterseminar Philosophie entweder - je nach Vorgabe der/s Dozierenden - durch eine erfolgreiche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen; benotet) oder ein durch ein erfolgreiches Referat mit Protokoll/wissenschaftlicher Ausarbeitung (ca. 15-30 Minuten und ca. 15.000 Zeichen, benotet) 9 ECTS-Punkte erworben werden.
  • Etwaige inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen sind im LSF-Vorlesungsverzeichnis bei dem jeweiligen konkreten Kurs, der im Bereich WP Phil 1 bis 4 zugeordnet und wählbar ist, vermerkt. Auch wenn es im Fach Philosophie keine formale Anwesenheitspflicht gibt, erwartet die Fakultät 10 von allen Studierenden eine regelmäßige Teilnahme, wenn eine Veranstaltung einmal gewählt worden ist.
  • Die Spezialvorlesung und das philosophische Masterseminar müssen nicht "im Paket" belegt werden; alle Philosophie-Module können einzeln und unabhängig voneinander absolviert werden. WP Phil 1 bis 4 schließen jeweils mit eigenen, voneinander unabhängigen Modulprüfungen ab. Diese Prüfungen können bis zum 7. Masterfachsemester unter Beachtung des Angebotsturnus (bis zum Bestehen) "beliebig oft" wiederholt werden. Im Fall einer bestandenen WP Phil 1- oder WP Phil 3-Prüfung ist es überdies möglich, sich innerhalb des "freien Prüfungsversuches" (bei erstmaligem Bestehen der entsprechenden Prüfung in der Regelstudienzeit) für einen Notenverbesserungsversuch in einem anderen WP Phil 1- oder WP Phil 3-Seminar anzumelden.

Bitte beachten Sie überdies: Hat man sich für eine der Prüfungen (WP Phil 1-WP Phil 4) über das LSF-System angemeldet und besteht diese (etwa wegen Nichtabgabe einer Arbeit) nicht, muss die entsprechende Prüfung in einem späteren Semester (spätestens im 7. Fachsemester) nochmals angetreten und bestanden werden. Die durch die LSF-Prüfungsanmeldung fixierte Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist grundsätzlich verbindlich.

Extrahinweise zum Profilbereich für Studierende aus dem Masterstudiengang Philosophie

  • Studierende, die für den Masterstudiengang Philosophie eingeschrieben sind, müssen - soweit sie kein Auslands- oder Doppelstudiumsmodul einbringen wollen - Module im Umfang von 2 x 12 bzw. insgesamt (genau) 24 ECTS-Punkten im Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich belegen.
  • Bei dieser Belegung bestehen grundsätzlich keine inhaltlichen Einschränkungen, die Zusammenstellung kann frei erfolgen. Man kann sich auf ein Fach konzentrieren oder Module aus unterschiedlichen Fächern kombinieren. Zu beachten sind lediglich etwaige Vorgaben und Auswahlregeln, die einzelne Fächer intern bzw. für ihren Teilbereich zugrunde legen können. Legt man beispielsweise nach der Profilbereichs-PStO von 2012 eine Modulteilprüfung (MTP) im Fach "Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft" ab, so muss man noch eine dazugehörige, andere MTP hinzunehmen, um das so bereits gewählte Modul zu komplettieren.
  • Prüfungsanmeldungen sind (auch) im Profilbereich verbindlich. Gibt man beispielsweise eine angemeldete Hausarbeit nicht ab, muss man die entsprechende Prüfung in dem Profilbereichs trotzdem (in einem anderen, passenden Kurs) bestehen.
  • Beachten Sie dabei auch, dass einige wenige Profilbereichsfächer (wie z. B. "Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft") nur eine eingeschränkte Anzahl an Wiederholungsmöglichkeiten bei ihren Prüfungen und ggf. auch nur zu bestimmten Terminen zulassen. Berücksichtigt man das nicht rechtzeitig, können sich dadurch Probleme für den Abschluss des gesamten Masterstudiums ergeben.
  • Grundsätzlich kann bei allen bestandenen, benoteten Profilbereichsprüfungen im Rahmen des "freien Prüfungsversuches" (bei erstmaligem Bestehen der entsprechenden Prüfung in der Regelstudienzeit) eine Notenverbesserung versucht werden.
  • Auf Wunsch können die Profilbereichspunkte auch von Master-Philosophiestudierenden teilweise oder auch ganz zusätzlich im Philosophie-Bereich des Profilbereichs erworben werden (siehe dazu nochmals oben 2.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Philosophiemodul, das dann im Rahmen des Profilbereichs gewählt wird, nicht mehrfach - also etwa auch noch als eines der obligatorischen Masterseminare, die man im Masterstudiengang Philosophie ohnehin absolvieren muss - eingebracht werden kann, sondern zusätzlich belegt werden muss. Zudem ist zu beachten, dass ein vollständiger Profilbereichs-Punkte-Erwerb zusätzlich in der Philosophie nur in folgender Form erfolgen kann: zwei weitere Masterseminarleistungen (je 9 ECTS) und ein weiteres Spezial-VL-Protokoll (6 ECTS).

Konkrete Philosophie-Profilbereichskurse und Frist für die LSF-Prüfungsanmeldung

  • Frist für die LSF-Prüfungsanmeldung (= Hausarbeiten, Spezialvorlesungsprotokolle usw.): 24.06. - 05.07.2024. Wenn man entsprechende Philosophie-Profilbereichsprüfungsleistungen erbringen will, ist die Anmeldung obligatorisch.

Ansprechpartner bei Fragen zum Philosophie-Profilbereichsangebot

Dr. Thomas Wyrwich

Studienberater und Studiengangskoordinator im Fach Philosophie