Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft
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(C) Fragen bezüglich des Staatsexamens

Welche Prüfungen müssen im Rahmen des Ersten Staatsexamens im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik abgelegt werden?

Ab Herbst 2022 gilt gemäß LPO I (2008) §76 bzw. §45:
Es werden drei schriftliche Prüfungen abgelegt in den Bereichen Fachdidaktik, Angewandte Ethik und Klassische Werke der Ethik.

Wie erfolgt die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen?

Genaue Informationen zum Vorgehen (Online-Anmeldung, persönliche Anmeldung, Fristen etc.) werden von der Außenstelle des Prüfungsamts bereitgestellt: https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/pruefungsaemter/aussenstelle-des-pruefungsamts-fuer-alle-lehraemter/index.html

Welche Voraussetzungen müssen zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erfüllt sein?

Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen noch nicht alle erforderlichen Leistungen im Rahmen des ULN erbracht worden sein.

Kann der ULN auch nach der Anmeldung zum Examen nachgereicht werden?

Ja, Sie müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht alle erforderlichen Einzelleistungen erbracht haben. In diesem Fall stellt das Prüfungsamt ein vorläufiges Zulassungsscheiben aus. Der ULN muss dem Prüfungsamt dann jedoch spätestens drei Werktage vor der ersten Einzelprüfung vorliegen, um endgültig zugelassen zu werden. Bitte berücksichtigen Sie diesen zeitlichen Vorlauf und wenden Sie sich frühzeitig an den Studiengangskoordinator zur Terminvereinbarung.

Kann man das Erste Staatsexamen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik (vertieft) bzw. Ethik (nicht vertieft) vorziehen, also bereits vor dem Ersten Staatsexamen in der Fächerverbindung schreiben?

Nein, das Erste Staatsexamen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik kann frühestens zusammen mit dem Ersten Staatsexamen in der Fächerverbindung abgelegt werden.

Wie oft kann man im Falle des Nichtbestehens die Examensprüfung wiederholen?

Die Examensprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Der Antritt zur Wiederholungsprüfung muss spätestens zum übernächsten Termin erfolgen. Es müssen alle drei Teilprüfungen wiederholt werden.

Werden die Leistungen des ULN zur Bildung der Examensnote berücksichtigt?

Nein, der ULN ist kein Bestandteil, sondern Voraussetzung der Staatsprüfung – dementsprechend fließen die ULN-Noten auch nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.

Wo können frühere Examensaufgaben eingesehen werden?

Das Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL) stellt eine umfassende Sammlung früherer Examensaufgaben für Studierende der LMU bereit: https://www.mzl.uni-muenchen.de/studium/erstes_staatsexamen/erstes_staatsexamen/index.html

Um Zugriff zu erhalten, ist der Login mittels Campus-Kennung erforderlich. Unter „Erweiterungsfächer“ finden sich differenziert nach Schulart die Themenstellungen zu den verschiedenen Prüfungsbereichen.


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