(B) Fragen zum „Universitären Leistungsnachweis“ (ULN)
Was ist der „Universitäre Leistungsnachweis“ (ULN)?
Der „Universitäre Leistungsnachweis“ (ULN) bildet die fachlichen Voraussetzungen ab, die gemäß LPO I (2020) im Rahmen des Erweiterungsstudiums für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen erfüllt werden müssen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Hochschulen. An der LMU München müssen Module im Umfang von mind. 46 ECTS (vertieft) bzw. 35 ECTS (nicht vertieft) absolviert werden.
Der ULN ist kein Bestandteil, sondern Voraussetzung der Staatsprüfung – dementsprechend fließen die ULN-Noten auch nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.
Welche konkreten Anforderungen gelten für den Studiengang „Philosophie/Ethik“ (vertieft)?
Im Rahmen des ULN sind mind. 46 ECTS zu erwerben. Alle Einzelheiten sind hier auf der Homepage des Erweiterungsfachs zu finden: Universitärer Leistungsnachweis (ULN) - Philosophie/Ethik vertieft LA GY
Welche konkreten Anforderungen gelten für den Studiengang „Ethik“ (nicht vertieft)?
Im Rahmen des ULN sind mind. 35 ECTS zu erwerben. Alle Einzelheiten sind hier auf der Homepage des Erweiterungsfachs zu finden: Universitärer Leistungsnachweis (ULN) - Ethik nicht vertieft LA RS/MS/BS/GS
Wie erfolgt die Anerkennung der erbrachten Einzelleistungen in Lehrveranstaltungen?
Im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik können Leistungen nicht via LSF verbucht werden. Studierende bitten Dozierende darum, die im Rahmen der Lehrveranstaltungen erbrachte Leistung anhand eines Modul-Scheins (zum Download) zu dokumentieren. Der Modul-Schein muss sowohl mit der Unterschrift des/der Dozierenden als auch mit dem Institutsstempel versehen sein.
Wie erfolgt die Ausstellung des ULN?
Wenn Modul-Scheine im erforderlichen Umfang von mind. 46 ECTS (vertieft) bzw. 35 ECTS (nicht vertieft) vorliegen, nehmen Studierende Kontakt mit dem Studiengangskoordinator Dr. André Chapuis auf, um einen Termin für die Ausstellung des ULN festzulegen. Sie erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt im Büro (Schellingstr. 9, 3. Stock) und legen die Modul-Scheine im Original sowie in Kopie, sowie den „Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises“ vor. Wurden die Leistungen gemäß der Vorgaben erbracht, so wird dies vom Studiengangskoordinator bescheinigt und an die Außenstelle des Prüfungsamts übermittelt.
Das Formular „Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises“ erleichtert nicht nur den Ausstellungsprozess, es dient Ihnen auch als hilfreiches Instrument für Ihre Studienplanung: Durch Ankreuzen der erbrachten Modulleistungen behalten Sie den Überblick über Ihre bereits erworbenen Modul-Scheine und noch fehlende Leistungsnachweise.
Müssen Prüfungsleistungen via LSF angemeldet und verbucht werden?
Nein, Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik müssen und können nicht via LSF angemeldet und verbucht werden.
Wo ist der Modulschein zum Download hinterlegt?
Der Modulschein und der "Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises" sind als digitales Formular hier auf der Homepage im Abschnitt „Links und Downloads“ hinterlegt.
Wo sind die Lehrveranstaltungen zu finden, die im jeweiligen Semester für Lehramtsstudierende im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik angeboten werden?
Das jeweils aktuelle Lehrveranstaltungsangebot können Studierende im LSF aufrufen unter Vorlesungsverzeichnis > Fakultät für Philosophie > Differenzierung nach Studiengängen > Lehramtsstudiengang Philosophie/Ethik (Erweiterung).
Wie erfolgt die Belegung von Lehrveranstaltungen?
Grundsätzlich müssen Lehrveranstaltungen an der philosophischen Fakultät innerhalb bestimmter Fristen via LSF priorisiert belegt werden. Informationen hierzu sind i.d.R. mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit im LSF zu finden. Studierenden, die bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt wurden, wird empfohlen, sich im Einzelfall zu Semesterbeginn an die entsprechenden Dozierenden zu wenden, mit der Bitte um nachträgliche Aufnahme in die Lehrveranstaltung.